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DATEN & FAKTEN
  • 2800 m² Wellness-Bereich
  • Hoteleigener 9 Loch Golfplatz
  • 3 Themen-Restaurants
  • Großer Frühstücksbereich
  • 165 Zimmer und Suiten
  • Fitness Club auf 1500 m²
  • Aussenpool mit 50 m Länge
  • Große Sonnenterrasse
  • Gemütliche Bar (18:00 - 01:00)
  • 14 moderne Tagungsräume
  • WLAN im ganzen Haus
[AGB]

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen


1. Für die Überlassung von Hotelzimmern, Konferenz- und Veranstaltungsräumen sowie sämtliche Leistungen des Hotels gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Abweichende Geschäftsbedingungen des Vertragspartners werden nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung des Hotels anerkannt.

2. Der Vertrag mit dem Kunden (Besteller, Veranstalter, Gast etc.) kommt mit der schriftlichen Auftragsbestätigung des Hotels zustande. Vertragspartner des Hotels ist der Besteller. Ist der Besteller nicht der Veranstalter, so hat er dies bei der Reservierung offen zu legen und den Veranstalter als Vertragspartner zu benennen. Eine Unter- oder Weitervermietung von Räumlichkeiten ist nicht gestattet.

3. In den vertraglich vereinbarten Preisen ist die aktuelle gesetzliche Mehrwertsteuer eingeschlossen. Eine Erhöhung der Mehrwertsteuer nach Vertragsabschluß geht zu Lasten des Kunden. Liegen zwischen Vertragsabschluß und Leistungserbringung mehr als 6 Monate, ist das Hotel berechtigt, Preisänderungen vorzunehmen. Bei Abweichungen von über 10 % der Zimmeranzahl bzw. der Teilnehmerzahl nach unten ist das Hotel berechtigt, die Preise neu festzusetzen. Falls ein Mindestumsatz vereinbart und dieser nicht erreicht wurde, kann das Hotel den Differenzbetrag als entgangenen Gewinn verlangen, sofern der Kunde nicht einen niedrigeren oder das Hotel nicht einen höheren entgangenen Gewinn nachweist.

4. Das Hotel ist berechtigt, bis 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn eine Anzahlung in Höhe von 50 % des gebuchten Umsatzvolumens zu verlangen. Befindet sich der Besteller mit den Anzahlungen in Verzug und werden diese auch nach Verstreichen einer angemessenen Nachfrist nicht geleistet, ist das Hotel zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

5. Für gebuchte Zimmer und Räumlichkeiten ist das vereinbarte Entgelt auch dann zu zahlen, wenn die Buchung später vom Kunden ganz oder teilweise storniert wird (§552 BGB) oder die Anzahl der Zimmer bzw. Teilnehmer reduziert wird. Grundsätzlich hat die Stornierung durch den Kunden schriftlich zu erfolgen.

Stornierungsfristen:

bis zu 21 Tagen vor Reiseantritt ist eine kostenfreie Stornierung der Reservierung möglich.
21. bis 15. Tag vor Reiseantritt: 30% des Gesamtpreises,
14. bis 07. Tag vor Reiseantritt: 50% des Gesamtpreises,
weniger als 7 Tage vor Reisentritt: 80% des Gesamtpreises.

Dem Kunden bleibt es unbenommen nachzuweisen, dass dem Hotel ein geringerer Schaden entstanden ist, als in der Pauschale festgelegt wird.

6. Falls der Speisenumsatz noch nicht konkret festgelegt war, gilt: Mindest-Menüpreis x Personenzahl. Die Höhe der Raummiete ergibt sich aus der Auftragsbestätigung des Hotels. Sonderleistungen, die infolge der Stornierung nutzlos werden, sind in jedem Falle zu vergüten. Nicht in Anspruch genommene Leistungen aus Pauschal-Arrangements werden nicht rückvergütet.

7. Die reservierten Zimmer stehen dem Kunden am Anreisetag ab 15.00 Uhr zur Verfügung und müssen am Abreisetag bis 11.00 Uhr geräumt werden. Sofern nicht ausdrücklich eine spätere Ankunftszeit vereinbart wurde, hat das Hotel das Recht, gebuchte Zimmer nach 18.00 Uhr anderweitig zu vergeben, ohne dass der Kunde hieraus einen Anspruch herleiten kann. Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer oder Räumlichkeiten, wenn dieses nicht ausdrücklich vereinbart wurde.

8. Erlangt das Hotel nach Vertragsschluß Kenntnis von Umständen, die begründeten Anlaß zu der Annahme bieten, dass die Veranstaltung die Sicherheit, den reibungslosen Geschäftsbetrieb oder den Ruf des Hauses zu gefährden droht, kann es den Vertrag stornieren. Die Pflicht des Gastes in bezug auf Zahlung der Miete bleibt bestehen. Im Falle höherer Gewalt (Brand, Streik o.ä.) oder sonstiger vom Hotel nicht zu vertretender Hinderungsgründe behält sich das Hotel das Recht vor, vom Vertrag zurückzutreten, ohne dass dem Kunden ein Anspruch auf z.B. Schadenersatz entsteht.

9. Das Hotel ist bemüht, Weckaufträge mit größter Sorgfalt auszuführen. Zu Händen des Kunden bestimmte Nachrichten, Post- und Warensendungen werden mit derselben Sorgfalt behandelt. Zurückgebliebene Sachen des Kunden werden nur auf Anfrage, Risiko und Kosten des Kunden nachgesandt. Das Hotel bewahrt die Sachen sechs Monate auf und übergibt sie danach, sofern ein erkennbarer Wert besteht, dem lokalen Fundbüro. Jegliche Haftung des Hotels in den unter Ziffer 9 genannten Punkten ist ausgeschlossen.

10. Soweit dem Kunden ein Stellplatz auf einem Hotelparkplatz zur Verfügung gestellt wird (auch gegen Entgelt), kommt dadurch kein Verwahrungsauftrag zustande. Es besteht keine Überwachungspflicht des Hotels. Das Hotel haftet nur für unmittelbare Schäden, die auf einem bei Überlassung des Parkplatzes bereits bestehenden Mangel des Platzes beruhen (maximal bis EUR 5.000,00 pro Fahrzeug). Der Schaden muß spätestens bei Verlassen des Hotelgrundstückes gegenüber dem Hotel geltend gemacht werden.

11. Der Kunde haftet für Verluste oder Beschädigungen, die durch den Veranstalter, Mitarbeiter, sonstige Hilfskräfte, Veranstaltungsteilnehmer oder ihn selbst verursacht werden. Es obliegt dem Kunden, hierfür die entsprechenden Versicherungen abzuschließen.

12. Die Anbringung von Dekorationsmaterial oder sonstigen Sachen ist ohne Genehmigung des Hotels nicht gestattet. Der Kunde übernimmt die Gewähr dafür, dass insbesondere Dekorationsmaterial den feuerpolizeilichen Anforderungen entspricht. Das Hotel haftet für Verluste oder Beschädigung mitgebrachter Gegenstände nur bei Verschulden. Sämtliche Materialien müssen sofort nach der Veranstaltung abgeholt und entsorgt zu werden. Andernfalls ist das Hotel berechtigt, dem Kunden die Kosten für Aufräumen und Abtransport sowie eventuell entstandenen Umsatzausfall in Rechnung zu stellen.

13. Für eine Veranstaltung notwendige behördliche Erlaubnisse hat sich der Kunde rechtzeitig auf eigene Kosten zu beschaffen. Ihm obliegt die Einhaltung öffentlich-rechtlicher Auflagen und sonstiger Vorschriften. Für die Veranstaltungen an Dritte zu zahlende Abgaben, insbesondere GEMA-Gebühren, Vergnügungssteuer usw. hat er unmittelbar an den Gläubiger zu entrichten.

14. Soweit das Hotel für den Kunden technische oder sonstige Einrichtungen von Dritten beschafft, handelt es im Namen und für Rechnung des Kunden. Dieser haftet für die pflegliche Behandlung und ordnungsgemäße Rückgabe der Einrichtungen und stellt das Hotel von allen Ansprüchen Dritter aus der Überlassung dieser Einrichtungen frei.

15. Der Kunde darf grundsätzlich keine Speisen und Getränke zu den Veranstaltungen mitbringen. Auch Gastgeschenke, die in den Bereich Speisen und Getränke fallen, sind ausschließlich durch das Hotel zu beziehen. In Sonderfällen (nationale Spezialitäten) kann darüber eine schriftliche Vereinbarung getroffen werden. In diesen Fällen wird eine Servicegebühr bzw. Korkgeld berechnet.

16. Bei Veranstaltungen, die sich über die Öffnungszeiten der gastronomischen Einrichtungen des Hotels hinaus ausdehnen, ist das Hotel berechtigt, einen dem Kunden vorher mitgeteilten Nachtzuschlag für zusätzliche Aufwendungen zu berechnen.

17. Zeitungsanzeigen, sonstige Werbemaßnahmen oder Veröffentlichungen, die einen Bezug zum Hotel aufweisen und/oder die beispielsweise Einladungen zu Vorstellungsgesprächen bzw. Verkaufsveranstaltungen enthalten, bedürfen grundsätzlich der schriftlichen Einwilligung des Hotels. Erfolgt eine Veröffentlichung ohne eine solche Einwilligung und werden dadurch wesentliche Interessen des Hotels beeinträchtigt, hat das Hotel das Recht, die Veranstaltung abzusagen. In diesem Fall gilt Ziffer 5.

18. Rechnungen des Hotels sind nach Erhalt netto ohne Abzug innerhalb von 14 Tagen zu zahlen. Verzug tritt mit Zugang der Mahnung ein. Ab Verzugseintritt ist die Rechnung mit 4 % über dem Bundesbankdiskontsatz zu verzinsen, falls nicht das Hotel einen höheren oder der Kunde einen niedrigeren Verzugsschaden nachweist. Für jede Mahnung wird eine Mahngebühr in Höhe von EUR 5,00 berechnet.

19. Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Bedingungen unwirksam sein, so berührt das die Gültigkeit der anderen Bestimmungen nicht. Anstelle der ungültigen Bestimmung gilt eine ihr möglichst nahekommende gültige Bestimmung. Abweichende Vereinbarungen oder Nebenabreden müssen schriftlich festgelegt werden.

20. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Sitz des Hotels.

Stand: 09 / 2003

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